AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der HW Bellmund GmbH

vertreten d.d. Geschäftsführer Martin Bellmund, Kemptener Straße 54, 87600 Kaufbeuren  - Verkäufer -

§ 1 Geltung und Vertragsschluss

1.1    Lieferungen und Leistungen an den Kunden erfolgen ausschließlich zu diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen, die der Kunde durch Zurücksenden der unterschriebenen Auftragsbestätigung oder Annahme der Leistung anerkennt. Dabei werden dem Kunden die allgemeinen Geschäftsbedingungen sowohl bei Angebotsübersendung, als auch bei Übersendung der Auftragsbestätigung beigefügt. Die Geltung abweichender Bedingungen ist ausgeschlossen, auch wenn diesen nicht ausdrücklich widersprochen wird. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn diese nicht noch einmal übersandt werden.

1.2    Ein Vertrag kommt erst mit in Textform (E-Mail, Post, Fax) und vom Kunden unterschriebener an den Verkäufer zurückgesandter Auftragsbestätigung zustande. Der Kunde hat nach Erhalt der Auftragsbestätigung 6 Kalendertage Zeit, die Rücksendung der unterschriebenen Auftragsbestätigung zu veranlassen. Zur Fristwahrung kommt es auf den Zugang der unterschriebenen Auftragsbestätigung beim Verkäufer an. Vom Verkäufer ausgestellte Auftragsbestätigungen, Lieferscheine oder sonstige Bestätigungsschreiben werden vom Kunden als inhaltlich richtig anerkannt, wenn er nicht unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 4 Werktagen ab Zugang schriftlich widerspricht.

1.3    Technisch notwendige oder zweckmäßige Änderungen der Produkte bleiben vorbehalten. Maße, Abbildungen und Zeichnungen dienen allein der Vorinformation des Kunden und bedürfen zu ihrer Verbindlichkeit der schriftlichen Bestätigung durch den Verkäufer. Angaben über Eigenschaften und Leistungsmerkmale der Produkte dienen der Illustration und sind nicht verbindlich.

1.4    Soweit im Einzelnen etwas Abweichendes nicht ausdrücklich vereinbart worden ist, gelten ergänzend und in nachfolgender Reihenfolge hinsichtlich des Vertragsinhaltes die Festlegungen und Spezifikationen in den Angebotsschreiben und die Leistungsbeschreibungen, diese allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die Vorschriften des Handelsgesetzbuches sowie des Bürgerlichen Gesetzbuches.

1.5    Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Belieferung durch die Zulieferer des Verkäufers. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht vom Verkäufer zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäfts mit dem Zulieferer des Verkäufers. Der Kunde wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert. Eine etwaig schon erbrachte Gegenleistung wird unverzüglich zurückerstattet.

§ 2 Kostenvoranschlag/Vorarbeiten

2.1    Wünscht der Kunde eine verbindliche Preisangabe, so bedarf es eines schriftlichen Kostenvoranschlags. In diesem sind die Arbeiten und die zur Herstellung des Werkes erforderlichen Komponenten im Einzelnen aufzuführen und mit dem jeweiligen Preis zu versehen. Der Verkäufer ist an diesen Kostenvoranschlag bis zum Ablauf von 4 Wochen nach seiner Abgabe gebunden.

2.2    Der Gesamtpreis kann bei der Berechnung des Auftrags nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Kunden überschritten werden. Bei Überschreitung des Gesamtpreises wird der Kunde unverzüglich unterrichtet.

§ 3 Lieferung/Abnahme

3.1    Liefertermine und Lieferfristen sind nur verbindlich, wenn Sie mit dem Kunden schriftlich vereinbart sind. Lieferfristen beginnen mit dem Tag des Eingangs der unterschriebenen Auftragsbestätigung beim Verkäufer und nach Klärung der technischen Fragen sowie dem Eingang der vom Kunden ggf. noch mitzuteilenden Spezifikationen (z.B. Farbe, Lage der Tür, etc.).

3.2    Unvorhersehbare Ereignisse, wie höhere Gewalt, Liefer- und Transportverzögerungen oder Arbeitskämpfe entbinden den Verkäufer für ihre Dauer von der Pflicht zur rechtzeitigen Lieferung, soweit der Verkäufer  diese nicht zu vertreten hat. Falls die Störung länger als 6 Monate dauert, können sowohl der Kunde, als auch der Verkäufer vom Vertrag zurücktreten. Schadenersatzansprüche des Kunden bestehen insoweit nicht.

3.3    Gerät der Verkäufer in Verzug, ist der Kunde erst nach Mahnung und Verstreichen einer angemessenen Nachfrist zur Leistung oder Nacherfüllung zum Rücktritt berechtigt. Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen, soweit sich nicht aus diesen Bedingungen anderes ergibt.

3.4    Befindet sich der Kunde in Annahmeverzug oder hat er sonst eine Verzögerung der Absendung zu vertreten, kann der Verkäufer die Produkte auf Gefahr und Kosten des Kunden einlagern. Dabei betragen die Kosten hierfür pro Quadratmeter Lagerfläche 10,00 € monatlich. Der Verkäufer rechnet diese Beträge auf einzelne Kalendertage herunter. Nach Setzung und fruchtlosem Ablauf einer Nachfrist zur Abnahme der Produkte, kann der Verkäufer vom Vertrag zurücktreten und Schadenersatz statt der Leistung verlangen. Weitere Rechte bleiben hiervon unberührt.

3.5    Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Sache an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Kunden über. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde im Verzug der Annahme ist.

3.6    Wir sind zu Teillieferungen berechtigt. Solange der Kunde mit einer Verbindlichkeit aus der Geschäftsbeziehung in Verzug ist, ruht die Lieferverpflichtung des Verkäufers.

3.7    Sofern etwas Abweichendes nicht vereinbart ist, gilt die Lieferung und Leistung des Verkäufers spätestens mit der Ingebrauchnahme als abgenommen. Bei Abholung der Ware durch den Kunden erfolgt eine ausführliche Besichtigung der Ware mit einem Mitarbeiter des Verkäufers. Dabei erfolgt auch eine umfangreiche Unterweisung des Kunden in die Benutzung der Ware. Der Kunde bestätigt mit Unterschrift unter einem Protokoll die Durchführung der Besichtigung und der Unterweisung.

3.8    Wird die Ware an den Kunden geliefert, gilt diese eine Woche nach Erhalt der Ware als abgenommen, sofern der Kunde der Abnahme nicht innerhalb dieser Woche widerspricht.

§ 4 Preise/Zahlungsbedingungen/Rechnungen und Korrespondenz per E-Mail

4.1    Alle Preise werden nach der Auftragsbestätigung oder bei nachträglichen Änderungen der Korrekturauftragsbestätigung berechnet, sofern etwas Abweichendes nicht vereinbart ist. Sie verstehen sich ab dem Lager des Verkäufers zzgl. Transport- und Transportversicherungskosten sowie der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Etwaige Scheck- oder Wechselspesen gehen zu Lasten des Kunden. Sämtliche Preise werden als Nettopreise mit separat ausgewiesener Mehrwertsteuer angegeben. Fracht und Verpackung werden, falls auftragsspezifisch nötig, als einzelne Posten aufgeführt, soweit nichts anderes vereinbart ist. Im Falle einer Änderung der gesetzlichen Mehrwertsteuer nach Vertragsabschluss, ist der Verkäufer berechtigt und verpflichtet, den zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung gesetzlich geltenden Steuersatz in Rechnung zu stellen.

4.2    Zahlungen hat der Kunde, soweit nichts Abweichendes vereinbart ist, spätestens innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsstellung zu leisten. Der Verkäufer übersendet nach Erhalt der unterschriebenen Auftragsbestätigung eine Vorschussrechnung über 50 % des vereinbarten Gesamtpreises. Nach Erhalt dieses Betrags beginnt der Verkäufer mit der Herstellung der Ware. Nach Fertigstellung der Ware berechnet der Verkäufer den restlichen vereinbarten Preis. Nach Erhalt des Restes erfolgt die Versendung/Lieferung bzw. Abholung der Ware.

4.3    Bei Zahlungen durch Überweisung, Scheck oder Wechsel, gilt der Wertstellungstag als Stichtag des Eingangs. Schecks und Wechsel werden vom Verkäufer nur nach besonderer Vereinbarung und erfüllungshalber unter Berechnung aller Einziehungs- und Diskontspesen angenommen.

4.4    Überschreitet der Kunde das Zahlungsziel, behält sich der Verkäufer vor, Verzugsschaden geltend zu machen. Der Kunde hat während des Verzugs die Geldschuld in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Verbraucher haben den Betrag in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Gegenüber dem Kunden behält sich der Verkäufer vor, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen und geltend zu machen. Daneben ist der Verkäufer berechtigt, nach Eintritt des Verzugs für jede Mahnung einen Betrag in Höhe von 3,00 € in Rechnung zu stellen.

4.5    Kommt der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht vertragsgemäß nach oder stellt er seine Zahlungen ein oder werden dem Verkäufer andere Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Kunden infrage stellen, so ist der Verkäufer berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen und Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen. In diesen Fällen kann der Verkäufer auch ohne Nachfristsetzung vom Vertrag zurücktreten, soweit der Vertrag noch nicht erfüllt ist.

4.6    Der Kunde hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder durch den Verkäufer anerkannt wurden. Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

4.7    Bei nachträglichen Änderungen der Ausführungen oder Konstruktionen sowie der Maße gegenüber dem Angebot des Verkäufer oder der Auftragsbestätigung – sei es auf Wunsch des Kunden, aufgrund technischer Erfordernisse, aufgrund unvorhersehbarer Erschwernisse oder sonstiger, vom Verkäufer nicht zu beeinflussender Umstände – ist  der Verkäufer berechtigt, dem Auftraggeber den zusätzlichen Aufwand nachträglich in Rechnung zu stellen. Der Kunde soll vorab vom Verkäufer bezüglich etwaiger Mehrkosten unterrichtet werden.

4.8    Der Kunde ist damit einverstanden, dass sämtliche Rechnungen sowie sämtliche Korrespondenz des Verkäufers per E-Mail als angehangenes PDF-Dokument versendet werden. Wünscht der Kunde eine andere Übersendungsart, ist diese vor Vertragsschluss mit dem Verkäufer zu vereinbaren.

§ 5 Eigentumsvorbehalt

5.1    Bei Verträgen mit Unternehmern behält sich der Verkäufer das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderung aus der laufenden Geschäftsbeziehung vor.

5.2    Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln. Sofern Wartung- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, hat der Kunde diese auf eigene Kosten regelmäßig durchzuführen. Der Kunde ist verpflichtet, dem Verkäufer einen Zugriff Dritter auf die Ware, etwa im Falle einer Pfändung sowie etwaiger Beschädigungen oder die Vernichtung der Ware unverzüglich mitzuteilen. Einen Besitzwechsel der Ware oder einen Wohnsitzwechsel des Kunden hat dieser unverzüglich anzuzeigen. Der Verkäufer ist berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug oder bei Verletzung einer Pflicht dieser Bestimmung vom Vertrag zurückzutreten, die Herausgabe der Ware zu verlangen und die weitere Nutzung der Ware zu untersagen.  

5.3    Der Kunde darf die Produkte nur im ordnungsgemäßen Geschäftsgang unter Vereinbarung eines entsprechenden Eigentumsvorbehalts veräußern, wobei er den Verkäufer bereits aufgrund dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen die daraus resultierenden Forderungen in Höhe der offenen Forderung des Verkäufers sowie die Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt abtritt. Diese Befugnis ist widerruflich. Der Verkäufer behält sich vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Unternehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät.

5.4    Bei Verarbeitung oder Verbindung der Produkte überträgt der Kunde schon jetzt in Höhe des Preises des Vorbehaltsprodukts das Eigentum zur Sicherheit an den Verkäufer und verwahrt den Gegenstand unentgeltlich für den Verkäufer. Die Be- und Verarbeitung der Vorbehaltsware übernimmt der Kunde für den Verkäufer, ohne dass dem Verkäufer darauf Verpflichtungen entstehen. Erfolgt eine Verarbeitung mit dem Verkäufer nicht gehörenden Gegenständen, so erwirbt der Verkäufer an der neuen Sache das Miteigentum im Verhältnis zum Wert der vom Verkäufer gelieferten Ware zu den sonstigen verarbeiteten Gegenständen. Dasselbe gilt, wenn die Ware mit anderen, dem Verkäufer nicht gehörenden Gegenständen vermischt wird.

5.5    Soweit der Wert der Sicherheiten des Verkäufers den Nennwert der offenen Forderung um mehr als 10 % übersteigt, wird der Verkäufer auf Verlangen Sicherheiten freigeben.

5.6    Soweit der Verkäufer sein Eigentum an unter Vorbehaltseigentum gelieferten Produkten dadurch verliert, dass diese wesentliche Bestandteile eines Grundstücks oder eines Gebäudes wurden, kann der Verkäufer bis zur Bezahlung sämtlicher, auch der zukünftig entstehenden Forderungen aus der Geschäftsverwendung die gelieferten Produkte auf Kosten des Kunden vom Grundstück oder Gebäude entfernen und einlagern. Mit Trennung vom Grundstück oder Gebäude werden diese Gegenstände wieder Eigentum des Verkäufers. Der Kunde ist verpflichtet, etwa bestehende Pfandrechte oder sonstige Berechtigungen Dritter unverzüglich dem Verkäufer mitzuteilen und abzulösen sowie des Weiteren für die Wiederbeschaffung des lastenfreien Eigentums des Verkäufers Sorge zu tragen.

5.7    Der Kunde ist verpflichtet, die unter Vorbehalt des Eigentums gelieferten Produkte oder die durch Verbindung, Vermischung oder Verarbeitung hieraus entstehenden Gegenstände gegen alle üblichen Risiken, insbesondere Feuer, Einbruchs und Wassergefahren, ausreichend zu versichern und sie pfleglich zu behandeln.

§ 6 Gewährleistung/Abtretung Fremdprodukte/Verjährungsverkürzung

6.1    Der Kunde muss die Lieferung sofort nach Erhalt überprüfen und etwaige Beanstandungen sowie Mängel gegenüber dem Verkäufer unverzüglich, spätestens innerhalb einer Woche nach Erhalt der Ware schriftlich zu rügen. Unterlässt dies der Kunde, verliert er seine Gewährleistungs- und Ersatzansprüche auch bezüglich garantierter Eigenschaften. Dies gilt nicht für versteckte Mängel. Der Kunde hat ggf. nachzuweisen, dass es sich um einen versteckten Mangel handelte. Spätestens nach 6 Monaten nach Erhalt der Ware sind sämtliche Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche ausgeschlossen. Zur Fristwahrung kommt es auf den Zugang der Mängelrüge beim Verkäufer an. Den Kunden trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit des Zugangs der Mängelrüge.

6.2    Holz ist ein Naturprodukt, welches Farbdifferenzen und wachstumsbedingte Unregelmäßigkeiten aufweisen kann. Abweichungen in Struktur und Farbe zwischen Teilen eines Fabrikats oder gegenüber anderen Fabrikaten aus dem gleichen Material bleiben vorbehalten, soweit diese in der Natur der verwendeten Materialen liegen und handelsüblich sind. Lasierte und ebenso gebeizte Oberflächen können ungleichmäßig aussehen. Holz kann sein Volumen ändern, was zu Verwerfungen, Passungenauigkeiten und Rissbildungen führen kann. Derartige Umstände stellen keine Mängel dar und berechtigen den Kunden nicht zur Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen.

6.3    Durch die Einwirkung von Tages- und insbesondere Sonnenlicht, kann sich die Farbe der Holzoberfläche verändern. Digitale Abbildungen auf unseren Internetseiten, Abdrucke in Prospekten sowie dem Kunden zur Verfügung gestellte Holzmuster, dienen stets nur als Anhaltspunkt und stellen keine Zusicherung dar. Abweichungen sind möglich und zulässig, soweit sie sich im Rahmen der natürlichen und für die jeweilige Holzart typischen Farb- und Strukturbreite bewegen.

6.4    Der Verkäufer leistet für Mängel zunächst nach seiner Wahl Gewährleistung durch Nachbesserung oder Neuherstellung. Ersetzte Teile gehen in das Eigentum des Verkäufers über, soweit sie sich nicht schon im Eigentum des Verkäufers befunden haben. Bessert der Kunde oder ein Dritter unsachgemäß selbst nach, erlöschen dadurch sämtliche Gewährleistungsansprüche. Gleiches gilt für etwaige Änderungen der Ware ohne die vorherige Zustimmung des Verkäufers. Sofern der Verkäufer die Erfüllung ernsthaft und endgültig verweigert, die Beseitigung des Mangels und Nacherfüllung wegen unverhältnismäßiger Kosten ablehnt, die Nacherfüllung fehlschlägt oder sie dem Kunden unzumutbar ist, kann der Kunde nach seiner Wahl nur Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrags (Rücktritt) und Schadenersatz im Rahmen der Haftungsbeschränkung statt der Leistung verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden kein Rücktrittsrecht zu. Wählt der Kunde wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadenersatzanspruch wegen des Mangels zu. Wählt der Kunde nach gescheiterter Nachfüllung Schadenersatz, verbleibt die Ware beim Kunden, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadenersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache. Dies gilt nicht, wenn der Verkäufer die Vertragsverletzung arglistig oder vorsätzlich verursacht hat. Gewährleistungsansprüche bestehen nicht, soweit die gelieferten Produkte wegen nicht ordnungsgemäßer Wartung und Reinigung, wegen Beschädigung, unsachgemäßer Benutzung, Behandlung oder Reparatur defekt sind. Für Fremderzeugnisse oder Fremdprodukte, die mit Lieferungen und Leistungen vom Verkäufer verbunden werden oder gemeinsam mit diesen Produkten eingesetzt werden, sind Gewährleistungs- oder Schadenersatzansprüche gegen den Verkäufer ausgeschlossen, wobei der Verkäufer diejenigen Haftungs- und Gewährleistungsansprüche an den Kunden abtritt, die dem Verkäufer dem Lieferanten der Fremdlieferung gegenüber zustehen. Vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen übernimmt der Verkäufer keine Gewähr für die Funktionsfähigkeit der Lieferungen und Leistungen des Verkäufers, sofern diese durch den Kunden mit Fremdprodukten verbunden oder gemeinsam mit diesem betrieben werden. Erhält der Kunde eine mangelhafte Montageanleitung, ist der Verkäufer lediglich zur Lieferung einer mangelfreien Montageanleitung verpflichtet und dies auch nur dann, wenn der Mangel der Montageanleitung der ordnungsgemäßen Montage entgegensteht. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung stellen keine vertragsgemäßen Beschaffenheitsangebote der Ware dar.

6.5    Sofern der Verkäufer die in einem Mangel liegende Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat, ist der Kunde nicht zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Rechte des Kunden wegen Mängeln verjähren gegenüber Unternehmern in einem Jahr ab Abnahme des Werkes. Dies gilt nicht, wenn der Kunde den Mangel gegenüber dem Verkäufer nicht rechtzeitig angezeigt hat (6.1 der AGBs). Die kurze Verjährungsfrist gilt nicht, wenn dem Verkäufer ein grobes Verschulden vorwerfbar ist sowie im Falle von vom Verkäufer zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden. Die Haftung des Verkäufers nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt ebenfalls unberührt.

6.6    Bei arglistigem Verschweigen von Mängeln oder der Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit bleiben weitergehende Ansprüche unberührt. Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde durch den Verkäufer nicht.

6.7    Weitere Ansprüche, insbesondere wegen Folgeschäden, sind, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Alle Schadenersatzansprüche, auch aus positiver Vertragsverletzung, unerlaubter Handlung und insbesondere aus Produkthaftung oder sonstigen Rechtsgründen, bestehen gegen den Verkäufer, soweit gesetzlich zulässig, nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Verkäufer, wenn wesentliche Vertragspflichten verletzt wurden und die Pflichtverletzung auf der Betriebsorganisation des Verkäufers beruht. Diese Ansprüche verjähren in 6 Monaten, wobei die Verjährungsfristen mit dem Tag der Auslieferung beginnen.

6.8    Weitergehende Ansprüche (z.B. § 252 BGB (entgangener Gewinn)) sind ausgeschlossen, soweit nicht in diesen Bedingungen Abweichendes bestimmt ist.

§ 7 Urheberrechte

7.1    An Kostenvoranschlägen, Entwürfen, Zeichnungen, Bildern und Berechnungen behält sich der Verkäufer sein Eigentums- und Urheberrecht vor. Sie dürfen ohne seine Zustimmung weder genutzt, vervielfältigt, noch dritten Personen zugänglich gemacht werden. Sie sind im Falle der Nichterteilung des Auftrags unverzüglich zurückzugeben und bei digitaler Form zu löschen.

7.2    Verstöße gegen diese Bestimmungen durch den Kunden, seine Vertreter oder Erfüllungsgehilfen berechtigen den Verkäufer zur Geltendmachung von pauschalisiertem Schadenersatz in Höhe von 20 % der Gesamtauftragssumme.

§ 8 Haftungsbeschränkung

8.1    Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen haftet der Verkäufer nicht. Im Übrigen beschränkt sich die Haftung des Verkäufers auf den nach der Art des Werkes vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Eine Haftung für Schäden, die den Wert des Werkes übersteigen, ist ausgeschlossen. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen der gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen des Verkäufers.

8.2    Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht die Ansprüche des Kunden aus Produkthaftung. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei dem Verkäufer zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden.

§ 9 Allgemeine Bestimmungen

9.1    Änderungen und Ergänzungen des Vertrags und dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform. Dieses Schriftformerfordernis kann ebenfalls nur schriftlich aufgehoben werden.

9.2    Die Rechtsbeziehungen zwischen dem Verkäufer und dem Kunden unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendbarkeit des einheitlichen internationalen Kaufrechts ist ausgeschlossen.

9.3    Soweit der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, wird als ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten Kempten vereinbart, mit der Maßgabe, dass der Verkäufer dem Kunden auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand verklagen kann. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder der Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

9.4    Sofern die ein oder andere vorgenannte Bestimmung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig ist, berührt dies im Übrigen nicht die Gültigkeit der restlichen Bestimmungen. Unwirksame oder nichtige Bestimmungen sind so umzudeuten, dass sie den mit der Regelung beabsichtigen wirtschaftlichen Zweck unter Berücksichtigung der sonstigen Bestimmungen erreichen oder nahe kommen.